Der Antrag der SPD-Fraktion, die sog. IT- und Druckkostenpauschale für die Mitglieder des Rats zu streichen, wurde im Verlauf der Ratssitzung mehrheitlich abgelehnt. Darauf reagierten die Sozialdemokraten überaus verwundert.

Die genannte Pauschale in Höhe von 25,00 Euro pro Monat wurde seinerzeit zusätzlich zur Aufwandsentschädigung eingeführt, um zusätzlich entstehende Kosten bei der Umstellung von Papier- auf elektronische Vorlagen abzugelten. Dabei handelte es sich zum einen um Kosten für den selbständigen Druck der Vorlagen, zum anderen um Kosten für den Download der Vorlagen aus dem Internet.

„Die Nutzung des Internet erfolgt heute nicht mehr durch volumenabhängige Verträge, durch die in der Vergangenheit erhebliche Kosten für den Download von Dokumenten entstanden sind, sondern in der Regel durch Flatrate-Verträge, die keine Zeit- und Volumenbegrenzung beinhalten. Aus diesem Grund entstehen den Ratsmitgliedern durch die Ratsarbeit keine zusätzlichen Kosten mehr. Darüber hinaus hatte die Umstellung neben der deutlichen Kostenersparnis für die Stadt auch den Zweck, Papier und Druck aus Umweltschutzaspekten zu vermeiden. Mittlerweile hat sich die ausschließlich elektronische Bearbeitung der Vorlagen als praktikabel erwiesen“, so Benjamin Qualmann, stellv. Fraktionsvorsitzender.

Verundert sind die Sozialdemokraten aber über das Verhalten der Ratsmehrheit. „Wenn andere Fraktionen der Auffassung sind, ihre Arbeit im Rat müsse höher entschädigt werden, dann sollten sie auch den Mut haben, eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung zu beantragen. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch bisher nicht gestellt. In Zeiten des Vorwahlkampfes scheint man sich lieber hinter einer mittlerweile überflüssigen Pauschale zu verstecken“, so Qualmann weiter.

Die SPD-Fraktion ist ebenfalls davon überzeugt, dass der Wegfall der Pauschale keine Schwächung des Ehrenamtes darstellt. „Der Wegfall der Druckkostenpauschale stellt in keinster Weise die Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder in Frage, denn der Aufwand, der durch die Arbeit im Rat entsteht, muss auch in Zukunft angemessen entschädigt werden. Wir halten deshalb die bisherige Aufwandsentschädigung von monatlich 100 Euro für gerecht, lehnen eine Erhöhung aber ab“, so Qualmann abschließend.